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Umtauschpflicht für Führerscheine
Alle Autofahrer, die zwischen 1953 bis 1958 geboren sind, müssen ihren alten „Lappen“ (grauer oder rosa Führerschein) spätestens bis zum 19.01.2022 für den fälschungssicheren Führerschein im Scheckkarten-Format umtauschen. Wer danach noch mit dem alten Führerschein in eine Verkehrskontrolle gerät, zahlt ein Bußgeld von 10 Euro und muss den neuen Führerschein bald danach in einer Polizeidienststelle vorlegen. Andernfalls wird wieder ein Verwarngeld fällig. Die Beantragung des neuen Führerscheines kostet 25 Euro. Er gilt 15 Jahre. Spätestens im Jahr 2023 müssen dann die Jahrgänge zwischen 1959 und 1964 den Führerschein umtauschen.