Es kommt Bewegung in die Führerscheinthematik. Die Kommission überprüft seit einiger Zeit (wir berichteten) die 2006 verabschiedete Richtlinie über den Führerschein – dazu zählt auch die Frage, ob künftig die 3,5-Tonnen-Grenze für den Klasse-B-Führerschein fällt. Wer erst nach 1999 seinen Pkw-Führerschein gemacht hat, könnte dann Campervans mit bis zu 4,25 Tonnen zulässiger Gesamtmasse fahren. Darauf hofft zumindest Camper und die Caravaning-Branche.
Erfolgreiche Orientierungsrunde
Zur Erinnerung: Die Kommission hatte bereits im Mai 2021 eine Orientierungskonsultation durchgeführt, um die Themen zu sammeln, die im Rahmen dieser Überarbeitung behandelt werden sollten. Damals wurden mehr als 2.200 Beiträge gesammelt, die überwiegend von europäischen Bürgern, insbesondere von Reisemobilisten, stammten. Alle forderten die Anhebung des Höchstgewichts für den B-Führerschein auf 4,25 Tonnen oder 4,5 Tonnen.
Die F.I.C.M. Fédération Internationale des Clubs de Camping-Cars war an diesem Erfolg nicht unbeteiligt. Präsidente Claude Guet verfasste einen Brief an die Kommissarin für Verkehr & Mobilität und fügte ein Memorandum bei, in dem die Geschichte der 3,5 Tonnen-Grenze (die auf das 17. Jahrhundert zurückgeht) und die Gründe für die Blockade, die die Branche seit mehr als 20 Jahren bei dieser Forderung erlebt, erläutert wurden.
Die F.I.C.M. hat sich nun an die Spitze aller 2,5 Millionen europäischen Nutzer von Wohnmobilen gestellt und ruft gemeinsam mit der Reisemobil Union (RU) dazu auf, an der EU-Umfrage „Überarbeitung der Führerscheinrichtlinie“ teilzunehmen. Ziel dieses Fragebogens ist es, alle relevanten Informationen für die Überarbeitung der Richtlinie 2006/126 über den Führerschein zu sammeln und hierzu Meinungen von Bürgerinnen und Bürgern einzuholen. Gefordert wird die Übertragung des Führerscheins C1 auf den Führerschein B. Die Frist zur Teilnahme am EU-Online-Fragebogen endet am 20. Mai 2022 um 23:59 Uhr.
Wir werden die weitere Entwicklung genau beobachten und erneut berichten.