Grundsätzlich muss jeder, der in Italien einen Gegenstand transportiert, welcher in der Länge über das Heck des Fahrzeugs hinausragt, eine rot-weiße Warntafel anbringen. Gleiches gilt für Heckträger mit Kennzeichen und Beleuchtung. Wenn die nach hinten überstehende Ladung die gesamte Fahrzeugbreite einnimmt, muss links und rechts am seitlichen Ende der Ladung jeweils eine Warntafel angebracht werden.
Infobox
- Warntafeln auch für Heckträger mit Kennzeichen und Beleuchtung
- Ladung, die seitlich über die Fahrzeugbreite hinausragt, braucht zwei Warntafeln
- bei Missachtung droht ein Bußgeld bis zu 345 Euro
Keine Ausnahmen mehr beim Transport am Fahrzeug
Heckträger, die mit Wiederholungs-Kennzeichen (identisches Kennzeichen von Fahrzeug und Heckträger) und eigener Beleuchtung ausgestattet sind, waren seit einer Gesetzesänderung im August 2023 von dieser Regelung ausgenommen, hier durfte auf eine Warntafel verzichtet werden.
Diese Ausnahme wurde jedoch inzwischen wieder aufgehoben, da einige Hersteller von Heckträgersystemen jetzt gegen die mit der Gesetzesänderung verbundenen Verschärfungen gerichtlich vorgegangen sind. Aktuell gilt daher vorerst wieder die alte Gesetzeslage: Auch bei beleuchteten und mit Wiederholungskennzeichen ausgestatteten Heckträgern müssen Warntafeln verwendet werden. Das Thema zwei Warntafeln wird gerne auch missachtet: Nimmt die Ladung die gesamte Breite ein, sind nämlich zwei Tafeln erforderlich. Wer also großes 29er MTB, ein E-Bike oder gar ein Motorrad auf dem Heckträger spazieren fährt, sollte sich gegebenenfalls eine zweite, genormte Tafel zulegen.
Urlauber, die ihre Fahrräder auf einem Heckträger am Fahrzeug transportieren, müssen nun also bis auf Weiteres eine oder sogar zwei Warntafeln anbringen. Dies gilt auch für Winterurlauber, die ihre Snowboards oder Ski mit einem Heckträger transportieren.
Die Vorschrift sagt: Größe 50×50 cm, rot-weiß schraffiert, fünf rote Streifen, aus Metallblech (meist Aluminium).
Bußgelder bis zu 345 Euro
Ein kleiner Hoffnungsschimmer: Bis Sommer 2024 soll darüber entschieden werden, ob die Abschaffung der Warntafelpflicht für Träger mit eigener Beleuchtung vielleicht doch rechtens ist. Bis dahin gilt: Bei einem Verstoß gegen die Regeln kann in Italien ein hohes Bußgeld von bis zu 345 Euro verhängt werden.