Für alle, die einen Kastenwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen fahren, zählt jedes Kilogramm. Wenn der Camper überladen ist – und der Fahrer damit erwischt wird – kostet das nicht nur Geld und möglicherweise einen Punkt in Flensburg. Im schlimmsten Fall muss das Fahrzeug stehen bleiben und abgespeckt werden. Und: wer mit einem überladenen Fahrzeug einen Unfall verursacht, riskiert zudem Probleme mit der Versicherung.
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Wann gilt ein Camper als überladen?
Wird die zulässige Gesamtmasse (zGM) des Fahrzeugs überschritten, handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit des Fahrzeugführers. Die zGM kann der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) entnommen werden.
Bußgelder in Deutschland
Welche Strafen dem Camper mit überladenem Fahrzeug (bis 7,5t zulässigem Gesamtgewicht) in Deutschland drohen, zeigt die folgende Übersicht:
- Ab 5 Prozent Überladung: 10 Euro
- Ab 10 Prozent Überladung: 30 Euro
- Ab 15 Prozent Überladung: 35 Euro
- Ab 20 Prozent Überladung: 95 Euro + 1 Punkt in Flensburg
- Ab 25 Prozent Überladung: 140 Euro +1 Punkt in Flensburg
- Ab 30 Prozent Überladung: 235 Euro + 1 Punkt in Flensburg
Nicht wenige unserer Fahrzeug-Tests zeigen: durchschnittlich ausgestattete Kastenwagen kommen ihrem zulässigen Gesamtgewicht bereits ab Werk gefährlich nahe. Leermassen von 3.200 Kilogramm sind keine Seltenheit, und dann ist noch keine Ausrüstung, kein Proviant und kein Beifahrer mit an Bord. Gleichzeitig bieten einige Hersteller gerade ihre preisgünstigen Einsteigermodelle noch immer mit 3,3-Tonnen-Zulassung an. Hier empfehlen wir unbedingt, die optionale Auflastung auf 3,5 Tonnen zu ordern. Ein zweiter Tipp: vor dem ersten Urlaub reisefertig beladen auf eine Waage fahren!
Bußgelder in Europa
Wirst Du mit einem überladenen Fahrzeug erwischt, drohen auch in den meisten europäischen Ländern empfindlich hohe Strafen. Im Extremfall wird sogar die Weiterfahrt untersagt.
Eine Übersicht über die Bußgelder in den meisten europäischen Ländern zeigt unsere Tabelle:
Land | Toleranz | Strafe min - max | Staffelung | Sonstiges |
---|---|---|---|---|
Belgien | bis 2 %** bzw. bis 5 %*** | 110 Euro-330 Euro, bei gerichtlicher Entscheidung bis 4.000 Euro Strafe möglich | keine feste Staffelung | Nichteinwohner von Belgien müssen bar zahlen, sonst droht Beschlagnahmung des Fahrzeugs |
Dänemark | bis 1 %** | 10 Euro* (Fahrer) bzw. 20 Euro* (Halter) | Fahrzeuge bis 3,5t: 10 Euro* (Fahrer) bzw. 20 Euro* (Halter) je % Überschreitung der zul. Gesamtmasse; Fahrzeuge über 3,5t: 20 Euro* (Fahrer) bzw. 50 Euro* (Halter) je % Überschreitung der zul. Gesamtmasse | |
Deutschland | bis 5 %** | 10 Euro-235 Euro + 1 Punkt in Flensburg | ab 10 % Überladung 30 Euro, ab 15 % Überladung 35 Euro, ab 20 % Überladung 95 Euro + 1 Punkt in Flensburg, ab 25 % Überladung 140 Euro + 1 Punkt, ab 30 Prozent Überladung 235 Euro + 1 Punkt | |
Frankreich | keine | 135 Euro-750 Euro | keine feste Staffelung | Bei mehr als 5 % über zGG erfolgt Weiterfahrt erst nach Ablastung, bei mehr als 20 % über zGG erfolgt Stilllegung und Einleitung eines Strafverfahrens. |
Italien | bis 5 %** | 60 Euro-1.682 Euro | keine feste Staffelung | |
Luxemburg | keine | 74 Euro-5000 Euro | bis 10 %** 74 Euro, über 10 %** 251 bis 5.000 Euro oder Freiheitsstrafe von acht Tagen bis ein Jahr (gilt für Fahrer und Halter) | Stilllegung des Fahrzeugs möglich, Kosten des Wiegens trägt der Halter. |
Niederlande | bis 10 %** | 130 – 850 Euro | ab 10 % Überladung 120 Euro, ab 25 % 210 Euro, ab 50 % 310 Euro, ab 75 % 470 Euro | |
Österreich | bis 2 %** | 36 – 2.180 Euro | ab 6 % Überladung 170 Euro, ab 11 % Überladung 210 Euro, ab 15 % Überladung Verwaltungsstrafverfahren mit individueller Strafzumessung | Halter trägt Kosten des Wiegens, ist Halter nicht anwesend, gilt Fahrer als Vertreter. |
Portugal | keine | 60 Euro bis 300 Euro | keine feste Staffelung | |
Schweden | bis 1 %** | 200 Euro-400 Euro* | ab 20 % Überladung 250 Euro*, ab 30 % Überladung 300 Euro*, ab 40 % Überladung 400 Euro* | |
Spanien | bis 5 %** | 301 Euro-4.600 Euro | 6 – 15 %** 301 bis 400 Euro, 15 – 25 %** 1.501 – 2.000 Euro, mehr als 25 %** 3.301 – 4.600 Euro |
* abhängig vom aktuellen Wechselkurs
** Überschreitung der zulässigen Gesamtmasse
*** Überschreitung der Achslasten
Auch in beliebten Reiseländern außerhalb der EU drohen empfindlich hohe Strafen. Die Schweiz etwa wiegt ohne Einberechnung einer Toleranz und verlangt bei übergewichtigen Fahrzeugen bis 3,5 t: bis 100 kg Überladung ca. 85 Euro*, ab 100 kg Überladung (max. 5 %) ca. 170 Euro*, über 5 % Überladung Anzeige und individuelle Strafzumessung. Und: Das Übergewicht muss in jedem Fall vor der Weiterfahrt abgeladen werden.
Großbritanien kennt beim Thema „Camper überladen“ ebenfalls keine Toleranz und verlangt zwischen 70 Euro und 6.000 Euro* vom Fahrzeugführer, ohne festgelegte Staffelung.
(* abhängig vom aktuellen Wechselkurs)
Das tatsächliche Camper-Gewicht
Daher gilt: Schon vor dem Kauf Augen auf, und einen Blick ins Certificate of Conformity (kurz CoC) werfen. Die Übereinstimmungsbescheinigung, die der Hersteller dem Käufer seit 2014 aushändigen muss, gibt Auskunft über die tatsächliche Masse des Fahrzeugs, inklusive Sonderausstattung und über die Frage, ob die Leermasse 100 Prozent Frischwasser oder lediglich eine Fahrbefüllung mit wenigen Litern enthält.
Doch auch mit den Daten aus dem CoC-Papier haben Camper noch keine endgültige Gewissheit über das Gewicht seines Fahrzeugs. Denn bei der Leermasse gesteht der Gesetzgeber den Herstellern bis zu fünf Prozent Abweichung zu, um Toleranzen in der Schichtstärke von Hölzern, der Dicke von Klebern und dem Raumgewicht der Wände auszugleichen. Ein Fahrzeug mit einer Leermasse von 3.000 Kilogramm darf also stattliche 3.150 Kilogramm wiegen, ohne dass sich ein Sachmangel ergibt. 150 Kilogramm mehr!
Wer sichergehen will, rechnet diese fünf Prozent von vornerein mit ein, lässt das tatsächliche Gewicht des Fahrzeugs im Kaufvertrag mit aufnehmen oder fährt sein Kastenwagen auf eine Waage, zum Beispiel beim Baustoff- oder Landwirtschaftshandel, bei TÜV oder Dekra.
Dabei gilt es dann, nicht nur die zulässige Gesamtmasse im Auge zu behalten, sondern zudem die einzelnen Achslasten. Denn ein Fahrzeug gilt auch dann als überladen, wenn nur eine der beiden Achslasten überschritten ist.
Camper auflasten
Und welche Zuladungsreserven benötigt ein 3,5-Tonner tatsächlich, damit er sich in der Praxis als solcher nutzen lässt?
Diese Frage lässt sich nur für jeden einzelnen Fahrzeugnutzer individuell beantworten. Je nach Umfang des Gepäcks, Hobbys und Reisegewohnheiten benötigen die einen deutlich mehr Zuladung als die anderen. Als grobe Faustregel lässt sich aber festhalten: Wiegt ein Fahrzeug samt Sonderausstattung mehr als 3.000 Kilogramm, taugt es als 3,5-Tonner maximal für zwei Personen. Wer mit drei oder mehr Personen auf Tour geht, benötigt ein deutlich leichteres Fahrzeug – oder wählt eins mit zulässiger Gesamtmasse von 3,8 oder mehr Tonnen.
Hier wären wir beim Thema Auflastung: Die Firmen Goldschmitt und Carsten Stäbler zum Beispiel bieten diese mittlerweile für nahezu alle Basisfahrzeuge an. Je nach Fahrzeug und Chassis lässt sich durch den Einsatz von Austauschschraubenfedern an der Vorderachse und/oder Zusatzschrauben- oder Luftfedern an der Hinterachse das zulässige Gesamtgewicht des Fiat Ducato auf 3,85 beziehungsweise vier Tonnen erhöhen.
Gewicht sparen
Anders sieht es aus, wenn das Gewicht des 3,5-Tonners in voll beladenem Zustand nur „minimal“ – also beispielsweise um 20 bis 30 Kilogramm überschritten wird.
In diesem Fall lassen sich möglicherweise an der einen oder anderen Stelle doch noch ein paar Kilo einsparen. Ein Blick auf Markise, Geschirr, Campingstühle und Bordbatterie zeigt: Wer hier nicht nur auf Preis und Qualität, sondern auch aufs Gewicht achtet, spart schnell einige, möglicherweise die entscheidenden Kilogramm.